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SG · Gesetz über die Rechtsstellung der Soldaten

SG Art. 60Arten der Dienstleistungen

1. Umfang und Arten der Dienstleistungen

In forceOfficial text

Dienstleistungen sind 1.

Übungen (§ 61),

2.

besondere Auslandsverwendungen (§ 62),

3.

Hilfeleistungen im Innern (§ 63),

4.

Hilfeleistungen im Ausland (§ 63a),

5.

Wehrdienst zur temporären Verbesserung der personellen Einsatzbereitschaft (§ 63b) und

6.

unbefristeter Wehrdienst im Spannungs- oder Verteidigungsfall.