SG · Gesetz über die Rechtsstellung der Soldaten
SG чл. 60Arten der Dienstleistungen
1. Umfang und Arten der Dienstleistungen
Dienstleistungen sind 1.
Übungen (§ 61),
2.
besondere Auslandsverwendungen (§ 62),
3.
Hilfeleistungen im Innern (§ 63),
4.
Hilfeleistungen im Ausland (§ 63a),
5.
Wehrdienst zur temporären Verbesserung der personellen Einsatzbereitschaft (§ 63b) und
6.
unbefristeter Wehrdienst im Spannungs- oder Verteidigungsfall.