SEG · Gesetz über die Entschädigung der Soldatinnen und Soldaten
SEG Art. 31Soziale Sicherung der Bezieher von Übergangsgeld
Abschnitt 1 Grundsatz und Leistungen
Für die Zeit des Bezugs von Übergangsgeld werden zusätzlich Leistungen zur Alterssicherung entsprechend § 25 Absatz 1 Nummer 2, Absatz 2 und 3 geleistet.