SchwSalmoV · Verordnung zur Verminderung der Salmonellenverbreitung durch Schlachtschweine
SchwSalmoV Art. 11Inkrafttreten
Die Verordnung tritt am Tage nach der Verkündung in Kraft.
SchwSalmoV · Verordnung zur Verminderung der Salmonellenverbreitung durch Schlachtschweine
Die Verordnung tritt am Tage nach der Verkündung in Kraft.