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SchuldRAnpG · Gesetz zur Anpassung schuldrechtlicher Nutzungsverhältnisse an Grundstücken im Beitrittsgebiet

SchuldRAnpG Art. 29Begriffsbestimmung

Abschnitt 2 Besondere Bestimmungen für Ferienhaus- und Wochenendhaussiedlungen sowie andere Gemeinschaften

In forceOfficial text

Ferienhaus- und Wochenendhaussiedlungen sind Flächen, die 1.

nach ihrer Zweckbestimmung und der Art der Nutzung zur Erholung dienen,

2.

mit mehreren Ferien- oder Wochenendhäusern oder anderen, Erholungszwecken dienenden Bauwerken bebaut worden sind,

3.

durch gemeinschaftliche Einrichtungen, insbesondere Wege, Spielflächen und Versorgungseinrichtungen, zu einer Anlage verbunden sind und

4.

nicht Kleingartenanlagen im Sinne des § 1 des Bundeskleingartengesetzes sind.