SchuhfAusbV · Verordnung über die Berufsausbildung zum Schuhfertiger und zur Schuhfertigerin
SchuhfAusbV Art. 11Prüfungsbereiche von Teil 2
Abschnitt 2 Abschlussprüfung
Teil 2 der Abschlussprüfung findet in folgenden Prüfungsbereichen statt: 1.
Herstellen von Schuhen,
2.
Schuhtechnik sowie
3.
Wirtschafts- und Sozialkunde.