DE · SchuhfAusbV
Verordnung über die Berufsausbildung zum Schuhfertiger und zur Schuhfertigerin
Contents
- Abschnitt 1 Gegenstand, Dauer und Gliederung der Berufsausbildung
- Art. 1 Staatliche Anerkennung des Ausbildungsberufes
- Art. 2 Dauer der Berufsausbildung
- Art. 3 Gegenstand der Berufsausbildung und Ausbildungsrahmenplan
- Art. 4 Struktur der Berufsausbildung, Ausbildungsberufsbild
- Art. 5 Ausbildungsplan
- Art. 6 Schriftlicher Ausbildungsnachweis
- Abschnitt 2 Abschlussprüfung
- Art. 7 Ziel, Aufteilung in zwei Teile und Zeitpunkt
- Art. 8 Inhalt von Teil 1
- Art. 9 Prüfungsbereich von Teil 1
- Art. 10 Inhalt von Teil 2
- Art. 11 Prüfungsbereiche von Teil 2
- Art. 12 Prüfungsbereich Herstellen von Schuhen
- Art. 13 Prüfungsbereich Schuhtechnik
- Art. 14 Prüfungsbereich Wirtschafts- und Sozialkunde
- Art. 15 Gewichtung der Prüfungsbereiche und Anforderungen für das Bestehen der Abschlussprüfung
- Abschnitt 3 Weitere Berufsausbildung
- Art. 16 Anrechnung von Ausbildungszeiten
- Abschnitt 4 Schlussvorschriften
- Art. 17 Bestehende Berufsausbildungsverhältnisse
- Art. 18 Inkrafttreten, Außerkrafttreten