Law library and case analysis · Austria · Belgium · European Union
LAWxPERT Sign in Free account

SchKiSpV · Verordnung über die Schüler- und Kinderspeisung

SchKiSpV Art. 1Geltungsbereich

In forceOfficial text

(1) Die Bestimmungen dieser Verordnung gelten für die Versorgung der -

Schüler der allgemeinbildenden Schulen

-

Lehrlinge in kommunalen Berufsschulen

-

Kinder in Kindergärten

mit warmen Hauptmahlzeiten und Trinkmilch.

(2) Die Bestimmungen dieser Verordnung gelten für alle an der Schüler- und Kinderspeisung beteiligten volkseigenen Betriebe, Kombinate, Genossenschaften, Einrichtungen und Staatsorgane (nachfolgend Betriebe und Einrichtungen genannt). Sie beziehen sich auf die Produktion, den Transport und die Ausgabe der Schüler- und Kinderspeisung sowie auf die Esseneinnahmebedingungen.