SchBrÜbkG · Gesetz betreffend das Internationale Übereinkommen über die Gewährung einer Entschädigung für Arbeitslosigkeit infolge von Schiffbruch SchBrÜbkG Art. 3 In forceOfficial text (1) ... Für die Durchführung des Übereinkommens sind die Seemannsordnung und das Handelsgesetzbuch maßgebend. (2) Contents Art. 4 · Next →