SaatV · Verordnung über den Verkehr mit Saatgut landwirtschaftlicher Arten und von Gemüsearten
SaatV Art. 23Anforderungen an die Beschaffenheit
Abschnitt 4 Handelssaatgut
Die Anforderungen an die Beschaffenheit des Saatgutes ergeben sich aus Anlage 3.