RSG · Gesetz über die Insolvenzsicherung durch Reisesicherungsfonds
RSG Art. 15Kontrahierungszwang
Abschnitt 4 Erlaubnis
Reiseanbieter haben gegen den Reisesicherungsfonds einen Anspruch auf Abschluss eines Absicherungsvertrags zu den allgemeinen Absicherungsbedingungen des Reisesicherungsfonds.