RSG · Gesetz über die Insolvenzsicherung durch Reisesicherungsfonds
RSG Art. 13Sofortige Vollziehbarkeit
Abschnitt 4 Erlaubnis
Widerspruch und Anfechtungsklage gegen die Erteilung der Erlaubnis und der vorläufigen Erlaubnis haben keine aufschiebende Wirkung.