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Verordnung über Höchstmengen an Rückständen von Pflanzenschutz- und Schädlingsbekämpfungsmitteln in oder auf Lebensmitteln
Contents
- Art. 1 Höchstmengen für Lebensmittel
- Art. 1a (weggefallen)
- Art. 2 Zusammengesetzte und weiterverarbeitete Lebensmittel
- Art. 3 Lebensmittel mit überhöhten Rückständen
- Art. 3a Ausnahmen
- Art. 3b Kenntlichmachung
- Art. 4 Probenahme und Analysemethoden
- Art. 5 Straftaten und Ordnungswidrigkeiten
- Art. 6 Inkrafttreten, Übergangsvorschriften