DE · RHmV
Verordnung über Höchstmengen an Rückständen von Pflanzenschutz- und Schädlingsbekämpfungsmitteln in oder auf Lebensmitteln
Съдържание
- чл. 1 Höchstmengen für Lebensmittel
- чл. 1a (weggefallen)
- чл. 2 Zusammengesetzte und weiterverarbeitete Lebensmittel
- чл. 3 Lebensmittel mit überhöhten Rückständen
- чл. 3a Ausnahmen
- чл. 3b Kenntlichmachung
- чл. 4 Probenahme und Analysemethoden
- чл. 5 Straftaten und Ordnungswidrigkeiten
- чл. 6 Inkrafttreten, Übergangsvorschriften