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RevierjagdMeisterPrV · Verordnung über die Meisterprüfung zum anerkannten Fortbildungsabschluss Revierjagdmeister und Revierjagdmeisterin

RevierjagdMeisterPrV Art. 13Struktur der Prüfung

Abschnitt 4 Prüfungsteil Berufsausbildung und Mitarbeiterführung

In forceOfficial text

(1) Der Prüfungsteil Berufsausbildung und Mitarbeiterführung gliedert sich in folgende Abschnitte: 1.

Berufsausbildung und

2.

Mitarbeiterführung.

(2) Die Prüfung im Abschnitt Berufsausbildung beinhaltet 1.

einen praktischen Teil nach § 14 und

2.

einen schriftlichen Teil nach § 15.

(3) Die Prüfung im Abschnitt Mitarbeiterführung besteht aus einer Fallstudie nach § 16.