RevierjagdMeisterPrV ст. 13Struktur der Prüfung
Abschnitt 4 Prüfungsteil Berufsausbildung und Mitarbeiterführung
(1) Der Prüfungsteil Berufsausbildung und Mitarbeiterführung gliedert sich in folgende Abschnitte: 1.
Berufsausbildung und
2.
Mitarbeiterführung.
(2) Die Prüfung im Abschnitt Berufsausbildung beinhaltet 1.
einen praktischen Teil nach § 14 und
2.
einen schriftlichen Teil nach § 15.
(3) Die Prüfung im Abschnitt Mitarbeiterführung besteht aus einer Fallstudie nach § 16.