RennwLottG · Rennwett- und Lotteriegesetz
RennwLottG Art. 20Steuerentstehung
2. Besteuerung von Sportwetten
Die Sportwettensteuer entsteht mit der Leistung des Wetteinsatzes.
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2. Besteuerung von Sportwetten
Die Sportwettensteuer entsteht mit der Leistung des Wetteinsatzes.