RennwLottG · Rennwett- und Lotteriegesetz
RennwLottG Art. 12Steuerentstehung
1. Besteuerung von Rennwetten
Die Rennwettsteuer entsteht mit der Leistung des Wetteinsatzes.
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1. Besteuerung von Rennwetten
Die Rennwettsteuer entsteht mit der Leistung des Wetteinsatzes.