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ProstStatV · Verordnung über die Führung einer Bundesstatistik nach dem Prostituiertenschutzgesetz

ProstStatV Art. 4Erhebungsmerkmale für die Statistik über Prostitutionsfahrzeuge

In forceOfficial text

Erhebungsmerkmale bei den Erhebungen nach § 1 Nummer 3 sind für jeden Vorgang: 1.

die Anzeige der Aufstellung eines Prostitutionsfahrzeuges,

2.

der Ort der Aufstellung eines Prostitutionsfahrzeuges und

3.

die Untersagung der Aufstellung eines Prostitutionsfahrzeuges.