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Verordnung über die Prüfung zum anerkannten Fortbildungsabschluss Geprüfter Fachmann für kaufmännische Betriebsführung nach der Handwerksordnung und Geprüfte Fachfrau für kaufmännische Betriebsführung nach der Handwerksordnung
Contents
- Art. 1 Ziel der Prüfung und Bezeichnung des Abschlusses
- Art. 2 Zulassungsvoraussetzungen
- Art. 3 Gliederung der Prüfung
- Art. 4 Prüfungsinhalte im Handlungsbereich „Wettbewerbsfähigkeit von Unternehmen beurteilen“
- Art. 5 Prüfungsinhalte im Handlungsbereich „Gründungs- und Übernahmeaktivitäten vorbereiten, durchführen und bewerten“
- Art. 6 Prüfungsinhalte im Handlungsbereich „Unternehmensführungsstrategien entwickeln“
- Art. 7 Prüfungsinhalte im Wahlpflichthandlungsbereich „Informations- und Kommunikationstechnologien nutzen“
- Art. 8 Prüfungsinhalte im Wahlpflichthandlungsbereich „Kommunikations- und Präsentationstechniken im Geschäftsverkehr einsetzen“
- Art. 9 Prüfungsinhalte im Wahlpflichthandlungsbereich „Buchhaltung im Handwerksbetrieb unter Einsatz branchenüblicher Software umsetzen“
- Art. 10 Prüfungsinhalte im Wahlpflichthandlungsbereich „Projektmanagement im Handwerksbetrieb umsetzen“
- Art. 11 Durchführung der Prüfung und Prüfungsdauer
- Art. 12 Befreiung von einzelnen Prüfungsbestandteilen
- Art. 13 Bewerten der Prüfungsleistungen
- Art. 14 Bestehen der Prüfung, Gesamtnote
- Art. 15 Zeugnisse
- Art. 16 Wiederholen der Prüfung
- Art. 17 Übergangsvorschriften
- Art. 18 Inkrafttreten