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Verordnung über die Prüfung zum anerkannten Fortbildungsabschluss Geprüfter Fachmann für kaufmännische Betriebsführung nach der Handwerksordnung und Geprüfte Fachfrau für kaufmännische Betriebsführung nach der Handwerksordnung

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Contents

  1. Art. 1 Ziel der Prüfung und Bezeichnung des Abschlusses
  2. Art. 2 Zulassungsvoraussetzungen
  3. Art. 3 Gliederung der Prüfung
  4. Art. 4 Prüfungsinhalte im Handlungsbereich „Wettbewerbsfähigkeit von Unternehmen beurteilen“
  5. Art. 5 Prüfungsinhalte im Handlungsbereich „Gründungs- und Übernahmeaktivitäten vorbereiten, durchführen und bewerten“
  6. Art. 6 Prüfungsinhalte im Handlungsbereich „Unternehmensführungsstrategien entwickeln“
  7. Art. 7 Prüfungsinhalte im Wahlpflichthandlungsbereich „Informations- und Kommunikationstechnologien nutzen“
  8. Art. 8 Prüfungsinhalte im Wahlpflichthandlungsbereich „Kommunikations- und Präsentationstechniken im Geschäftsverkehr einsetzen“
  9. Art. 9 Prüfungsinhalte im Wahlpflichthandlungsbereich „Buchhaltung im Handwerksbetrieb unter Einsatz branchenüblicher Software umsetzen“
  10. Art. 10 Prüfungsinhalte im Wahlpflichthandlungsbereich „Projektmanagement im Handwerksbetrieb umsetzen“
  11. Art. 11 Durchführung der Prüfung und Prüfungsdauer
  12. Art. 12 Befreiung von einzelnen Prüfungsbestandteilen
  13. Art. 13 Bewerten der Prüfungsleistungen
  14. Art. 14 Bestehen der Prüfung, Gesamtnote
  15. Art. 15 Zeugnisse
  16. Art. 16 Wiederholen der Prüfung
  17. Art. 17 Übergangsvorschriften
  18. Art. 18 Inkrafttreten