PortalV · Verordnung zu den Voraussetzungen und dem Verfahren der Zulassung von in nicht öffentlich-rechtlicher Form betriebenen Portalen zur Durchführung von einfachen Melderegisterauskünften über das Internet PortalV Art. 7Inkrafttreten In forceOfficial text Diese Verordnung tritt am 1. November 2015 in Kraft. ← Previous · Art. 6 Contents