PortalV · Verordnung zu den Voraussetzungen und dem Verfahren der Zulassung von in nicht öffentlich-rechtlicher Form betriebenen Portalen zur Durchführung von einfachen Melderegisterauskünften über das Internet PortalV ст. 7Inkrafttreten ДействуетОфициальный текст Diese Verordnung tritt am 1. November 2015 in Kraft. ← Предыдущая · ст. 6 Содержание