Law library and case analysis · Austria · Belgium · European Union
LAWxPERT Sign in Free account

PFAV · Verordnung betreffend die Aufsicht über Pensionsfonds und über die Durchführung reiner Beitragszusagen in der betrieblichen Altersversorgung

PFAV Art. 5Formulare für Bilanz und Gewinn-und-Verlust-Rechnung

Kapitel 2 Berichte für die Aufsichtsbehörde

In forceOfficial text

Pensionsfonds haben ihre Bilanzen und Gewinn-und-Verlust-Rechnungen gegenüber der Aufsichtsbehörde wie folgt aufzustellen: 1.

die Bilanzen nach Formular F.800.01 und

2.

die Gewinn-und-Verlust-Rechnungen für das gesamte Pensionsfondsgeschäft nach Formular F.810.01.