Law library and case analysis · Austria · Belgium · European Union
LAWxPERT Sign in Free account

PBefG · Personenbeförderungsgesetz

PBefG Art. 42Begriffsbestimmung Linienverkehr

C. Linienverkehr mit Kraftfahrzeugen

In forceOfficial text

Linienverkehr ist eine zwischen bestimmten Ausgangs- und Endpunkten eingerichtete regelmäßige Verkehrsverbindung, auf der Fahrgäste an bestimmten Haltestellen ein- und aussteigen können. Er setzt nicht voraus, daß ein Fahrplan mit bestimmten Abfahrts- und Ankunftszeiten besteht oder Zwischenhaltestellen eingerichtet sind.