Law library and case analysis · Austria · Belgium · European Union
LAWxPERT Sign in Free account

PBefG · Personenbeförderungsgesetz

PBefG Art. 22Beförderungspflicht

II. Genehmigung

In forceOfficial text

Der Unternehmer ist zur Beförderung verpflichtet, wenn 1.

die Beförderungsbedingungen eingehalten werden,

2.

die Beförderung mit den regelmäßig eingesetzten Beförderungsmitteln möglich ist und

3.

die Beförderung nicht durch Umstände verhindert wird, die der Unternehmer nicht abwenden und denen er auch nicht abhelfen kann.