Law library and case analysis · Austria · Belgium · European Union
LAWxPERT Sign in Free account

NeuGlV · Verordnung zur Durchführung des Gesetzes nach Artikel 29 Abs. 6 des Grundgesetzes

NeuGlV Art. 51Zurücknahme und Änderung des Zulassungsantrags

Erster Unterabschnitt Zulassungsverfahren

In forceOfficial text

(1) Für die Zurücknahme und die Änderung des Zulassungsantrags gelten die §§ 47 bis 50 entsprechend.

(2) Soweit eine Änderung des Antrags zur Behebung eines seiner Zulassung entgegenstehenden Mangels erforderlich ist, erfolgt sie durch Erklärung des Vertrauensmanns oder seines Stellvertreters.