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NatSGVessertalV · Verordnung über die Festsetzung von Naturschutzgebieten und einem Landschaftsschutzgebiet von zentraler Bedeutung mit der Gesamtbezeichnung "Biosphärenreservat Vessertal"

NatSGVessertalV Art. 9Einvernehmen

In forceOfficial text

Das Einvernehmen mit der Reservatsverwaltung ist herzustellen bei: 1.

Maßnahmen zur Erhaltung der Straßen und Wege sowie Gewässer,

2.

Erweiterungen und Neuanlagen von Freizeiteinrichtungen und

3.

der Aufstellung von Bauleitplänen.