NatSGVessertalV ст. 9Einvernehmen
Das Einvernehmen mit der Reservatsverwaltung ist herzustellen bei: 1.
Maßnahmen zur Erhaltung der Straßen und Wege sowie Gewässer,
2.
Erweiterungen und Neuanlagen von Freizeiteinrichtungen und
3.
der Aufstellung von Bauleitplänen.