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MtDFmEloAufklVDV · Verordnung über den Vorbereitungsdienst für den mittleren technischen Verwaltungsdienst des Bundes im Verwendungsbereich Fernmelde- und Elektronische Aufklärung

MtDFmEloAufklVDV Art. 44Verhinderung, Rücktritt, Säumnis, Täuschungshandlungen und Ordnungsverstöße

Unterabschnitt 1 Leistungsnachweise während der fachtheoretischen Ausbildung

In forceOfficial text

(1) Bei Verhinderung, Rücktritt, Säumnis, Täuschungshandlungen und Ordnungsverstößen gelten die §§ 64 und 65 entsprechend.

(2) Über die Folgen entscheidet die Ausbildungsleitung oder eine von ihr beauftragte Stelle.