MoselSchPV · Moselschiffahrtspolizeiverordnung
MoselSchPV Art. 6Fahrt unter Segel
Abschnitt I. Allgemeines
Fahrzeuge unter Segel - ausgenommen Kleinfahrzeuge - dürfen nur bei Tag und mit Erlaubnis der zuständigen Behörde fahren.
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Abschnitt I. Allgemeines
Fahrzeuge unter Segel - ausgenommen Kleinfahrzeuge - dürfen nur bei Tag und mit Erlaubnis der zuständigen Behörde fahren.