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MoselSchPV · Moselschiffahrtspolizeiverordnung

MoselSchPV Art. 1Erlaubnis besonderer Veranstaltungen

Kapitel 1 Allgemeine Bestimmungen

In forceOfficial text

Sportliche Veranstaltungen, Wasserfestlichkeiten und sonstige Veranstaltungen, die die Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs beeinträchtigen können, bedürfen der Erlaubnis der zuständigen Behörde. Dies gilt auch für Arbeiten und Übungen, die die Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs auf der Wasserstraße beeinträchtigen können.