MilchPQV · Verordnung über Qualitätsanforderungen an Milchprodukte
MilchPQV Art. 29Käsegruppen
Unterabschnitt 1 Anforderungen an die Herstellung
(1) Käse wird in folgende Käsegruppen eingeteilt: Käsegruppe
Wassergehalt in der fettfreien Käsegesamtmasse
Hartkäse
56 % oder weniger
Schnittkäse
mehr als 54 % bis 63 %
Halbfester Schnittkäse
mehr als 61 % bis 69 %
Sauermilchkäse
mehr als 60 % bis 73 %
Weichkäse
mehr als 67 %
Frischkäse
mehr als 73 %.
(2) Nicht eingeteilt wird Käse, der aus oder in einer Flüssigkeit in Verkehr gebracht wird. Eine Flüssigkeit im Sinne von Satz 1 ist insbesondere Salzlake, Molke und Speiseöl.