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MilchPQV · Verordnung über Qualitätsanforderungen an Milchprodukte

MilchPQV Art. 29Käsegruppen

Unterabschnitt 1 Anforderungen an die Herstellung

In forceOfficial text

(1) Käse wird in folgende Käsegruppen eingeteilt: Käsegruppe

Wassergehalt in der fettfreien Käsegesamtmasse

Hartkäse

56 % oder weniger

Schnittkäse

mehr als 54 % bis 63 %

Halbfester Schnittkäse

mehr als 61 % bis 69 %

Sauermilchkäse

mehr als 60 % bis 73 %

Weichkäse

mehr als 67 %

Frischkäse

mehr als 73 %.

(2) Nicht eingeteilt wird Käse, der aus oder in einer Flüssigkeit in Verkehr gebracht wird. Eine Flüssigkeit im Sinne von Satz 1 ist insbesondere Salzlake, Molke und Speiseöl.