MilchFettG · Gesetz über den Verkehr mit Milch, Milcherzeugnissen und Fetten
MilchFettG Art. 28Beauftragung des Max Rubner-Instituts
Dritter Teil Allgemeine Bestimmungen
Das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft kann das Max Rubner-Institut, Bundesforschungsinstitut für Ernährung und Lebensmittel, mit der Durchführung von Forschungsaufgaben im Bereich dieses Gesetzes beauftragen. Zu diesen Aufgaben gehören insbesondere die Erhaltung und Förderung der Güte von Milch und Milcherzeugnissen sowie die Einführung und Verwendung von Gütezeichen.