MedCanG Art. 24Kinder- und Jugendschutz im öffentlichen Raum
Kapitel 5 Kinder- und Jugendschutz
§ 5 Absatz 2 des Konsumcannabisgesetzes gilt entsprechend für den öffentlichen Konsum von Cannabis zu medizinischen Zwecken mittels Inhalation.
Kapitel 5 Kinder- und Jugendschutz
§ 5 Absatz 2 des Konsumcannabisgesetzes gilt entsprechend für den öffentlichen Konsum von Cannabis zu medizinischen Zwecken mittels Inhalation.