MbBO · Verordnung über den Bau und Betrieb der Magnetschwebebahnen
MbBO Art. 28Stellung des Betriebsleiters
Sechster Abschnitt Personal
Der Betriebsleiter ist neben dem Unternehmer für die sichere Durchführung des Betriebs verantwortlich.
MbBO · Verordnung über den Bau und Betrieb der Magnetschwebebahnen
Sechster Abschnitt Personal
Der Betriebsleiter ist neben dem Unternehmer für die sichere Durchführung des Betriebs verantwortlich.