Law library and case analysis · Austria · Belgium · European Union
LAWxPERT Sign in Free account

MarkenG · Gesetz über den Schutz von Marken und sonstigen Kennzeichen

MarkenG Art. 81aVerfahrenskostenhilfe

Abschnitt 5 Verfahren vor dem Bundespatentgericht

In forceOfficial text

(1) Im Verfahren vor dem Bundespatentgericht erhält ein Beteiligter auf Antrag unter entsprechender Anwendung der §§ 114 bis 116 der Zivilprozessordnung Verfahrenskostenhilfe.

(2) Im Übrigen sind § 130 Absatz 2 und 3 sowie die §§ 133 bis 137 des Patentgesetzes entsprechend anzuwenden.