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MalerLackAusbV · Verordnung über die Berufsausbildung zum Maler und Lackierer und zur Malerin und Lackiererin

MalerLackAusbV Art. 27Prüfungsbereiche des Teiles 2

Unterabschnitt 4 Prüfung Teil 2 in der Fachrichtung Kirchenmalerei und Denkmalpflege

In forceOfficial text

Die Gesellenprüfung findet in der Fachrichtung Kirchenmalerei und Denkmalpflege in den folgenden Prüfungsbereichen statt: 1.

Ausführen eines Kundenauftrags,

2.

Durchführen von Maßnahmen zur Instandhaltung und Rekonstruktion an historischen Objekten,

3.

Durchführen von Maßnahmen zur Reproduktion an historischen Objekten sowie

4.

Wirtschafts- und Sozialkunde.