MalerLackAusbV Art. 27Prüfungsbereiche des Teiles 2
Unterabschnitt 4 Prüfung Teil 2 in der Fachrichtung Kirchenmalerei und Denkmalpflege
Die Gesellenprüfung findet in der Fachrichtung Kirchenmalerei und Denkmalpflege in den folgenden Prüfungsbereichen statt: 1.
Ausführen eines Kundenauftrags,
2.
Durchführen von Maßnahmen zur Instandhaltung und Rekonstruktion an historischen Objekten,
3.
Durchführen von Maßnahmen zur Reproduktion an historischen Objekten sowie
4.
Wirtschafts- und Sozialkunde.