Law library and case analysis · Austria · Belgium · European Union
LAWxPERT Sign in Free account

MADG · Gesetz über den Militärischen Abschirmdienst

MADG Art. 43Exekutivkontrolle

Teil 4 Kontrolle und allgemeiner Datenschutz

In forceOfficial text

(1) Die Tätigkeit des Militärischen Abschirmdienstes unterliegt der Dienst-, Fach- und Rechtsaufsicht des Bundesministeriums der Verteidigung. Es kann gegenüber dem Militärischen Abschirmdienst Weisungen erteilen.

(2) Dienstvorschriften des Militärischen Abschirmdienstes bedürfen der Zustimmung des Bundesministeriums der Verteidigung.