DE · LuftVO
Luftverkehrs-Ordnung
Contents
- Abschnitt 1 Allgemeine Vorschriften
- Art. 1 Anwendungsbereich
- Art. 2 Maßeinheiten
- Art. 3 Zuständige Behörde nach Artikel 4 der Durchführungsverordnung (EU) Nr. 923/2012
- Abschnitt 2 Luftfahrtpersonal
- Art. 4 Körperliche und geistige Beeinträchtigungen
- Art. 5 Lärm
- Art. 6 Mitführung von Urkunden und Ausweisen
- Abschnitt 3 Besondere Meldepflichten
- Art. 7 Meldung von Unfällen und Störungen
- Art. 8 Startverbote
- Art. 9 Meldung von sicherheitsrelevanten Ereignissen
- Art. 10 Register für sicherheitsrelevante Ereignisse
- Abschnitt 4 Allgemeine Verkehrsregeln
- Art. 11 Abweichung von Höchstgeschwindigkeiten
- Art. 12 Zuständige Behörde nach Anhang SERA.3210 der Durchführungsverordnung (EU) Nr. 923/2012
- Art. 13 Abwerfen von Gegenständen oder sonstigen Stoffen
- Art. 14 Kunstflüge
- Art. 15 Schlepp- und Reklameflüge
- Abschnitt 5 Nutzung des Luftraums
- Art. 16 Luftraumordnung
- Art. 17 Luftsperrgebiete und Gebiete mit Flugbeschränkungen
- Art. 18 Erlaubnisbedürftige Außenstarts und Außenlandungen
- Art. 19 Verbotene Nutzung des Luftraums
- Art. 20 Erlaubnisbedürftige Nutzung des Luftraums
- Art. 21 Nutzung des kontrollierten Luftraums und des Luftraums über Flugplätzen mit Flugverkehrskontrollstelle
- Abschnitt 5a Betrieb von unbemannten Fluggeräten
- Art. 21a Verfahren und zuständige Behörden in der Betriebskategorie „offen“ nach der Durchführungsverordnung (EU) 2019/947
- Art. 21b Zuständige Behörden für den Betrieb von unbemannten Fluggeräten in der Betriebskategorie „speziell“ nach der Durchführungsverordnung (EU) 2019/947
- Art. 21c Zuständige Behörde für den Betrieb von unbemannten Fluggeräten in der Betriebskategorie „zulassungspflichtig“ nach der Durchführungsverordnung (EU) 2019/947; Verkehrsvorschriften
- Art. 21d Zuständige Behörde für den Betrieb von unbemannten Fluggeräten nach der Durchführungsverordnung (EU) 2019/947 durch Betreiber aus Drittländern
- Art. 21e Benannte und anerkannte Stellen
- Art. 21f Regelungen für den Betrieb von Flugmodellen im Rahmen von Luftsportverbänden nach der Durchführungsverordnung (EU) 2019/947
- Art. 21g Regelungen für die Erteilung einer Genehmigung nach der Durchführungsverordnung (EU) 2019/947 an Luftsportverbände
- Art. 21h Regelungen für den Betrieb von unbemannten Fluggeräten in geografischen Gebieten nach der Durchführungsverordnung (EU) 2019/947
- Art. 21i Erteilung einer Genehmigung
- Art. 21j Ausweisung und Veröffentlichung geografischer Gebiete nach Artikel 15 Absatz 3 der Durchführungsverordnung (EU) 2019/947
- Art. 21k Betrieb von unbemannten Fluggeräten durch Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben
- Abschnitt 6 Flugplatzverkehr
- Art. 22 Regelung des Flugplatzverkehrs
- Art. 23 Flugbetrieb auf einem Flugplatz und in dessen Umgebung
- Art. 25 Besondere Regelungen für den Flugbetrieb auf einem Flugplatz mit Flugverkehrskontrollstelle
- Art. 26 Beschränkungen der Starts und Landungen von Flugzeugen mit Strahltriebwerken
- Abschnitt 7 Flugvorbereitung
- Art. 27 Prüfung der Flugvorbereitung und der vorgeschriebenen Ausweise
- Art. 28 Festlegung des Flugplans
- Abschnitt 8 Flug
- Art. 29 Festlegungen im Funkverkehr
- Art. 30 Standortmeldungen
- Art. 31 Flugverkehrskontrollfreigabe
- Art. 32 Start- und Landemeldung
- Art. 33 Flugverfahren
- Abschnitt 9 Sichtflugregeln
- Art. 34 Genehmigung von Flügen oberhalb der Flugfläche 195
- Art. 35 Höhenmessereinstellung und Reiseflughöhen bei Flügen nach Sichtflugregeln
- Art. 36 Flüge nach Sichtflugregeln bei Nacht
- Art. 37 Sicherheitsmindesthöhe bei Flügen nach Sichtflugregeln
- Art. 38 Überschallflüge nach Sichtflugregeln
- Art. 39 Allgemeingenehmigung für Such- und Rettungsflüge
- Art. 40 Mindestsichtwetterbedingungen in den Lufträumen der Klassen F und G
- Abschnitt 10 Instrumentenflugregeln
- Art. 41 Höhenmessereinstellung und Reiseflughöhen bei Flügen nach Instrumentenflugregeln
- Art. 42 Abbruch von Landeanflügen
- Abschnitt 11 Bußgeld- und Schlussvorschriften
- Art. 43 Bekanntmachung in den Nachrichten für Luftfahrer
- Art. 44 Ordnungswidrigkeiten