DE · LuftPersVDV 3 2017
Dritte Durchführungsverordnung des Luftfahrt-Bundesamtes zur Verordnung über Luftfahrtpersonal
Contents
- Art. 1 Geltungsbereich
- Art. 2 Gegenstand der Sprachprüfung; Bestehen der Sprachprüfung
- Art. 3 Nachweis von Sprachkenntnissen
- Art. 4 Erstprüfung
- Art. 5 Verlängerungsprüfung
- Art. 6 Sprachprüfer
- Art. 7 Prüfungsprotokoll
- Art. 8 Sprachvermerk nach Erstprüfung; Geltungsdauer
- Art. 9 Sprachvermerk nach Verlängerungsprüfung; Geltungsdauer
- Art. 10 Nachweis von Sprachkenntnissen der Stufe 6
- Art. 11 Nachweis der Erstsprache
- Art. 12 Nachweis eines sprachlichen Studiums
- Art. 13 Anerkennung von Stellen für die Abnahme von Sprachprüfungen
- Art. 14 Prüfstellenhandbuch einer Organisation; anerkannte Organisation
- Art. 15 Standardisierungsgespräch und Handbuch für Einzelprüfer
- Art. 16 Aufsicht über anerkannte Stellen für die Abnahme von Sprachprüfungen
- Art. 17 Pflichten der anerkannten Stelle im Rahmen der Aufsicht
- Art. 18 Standardisierung
- Art. 19 Beschwerde über das Ergebnis einer Sprachprüfung
- Art. 20 Inkrafttreten, Außerkrafttreten