DE · LuftPersVDV 3 2017
Dritte Durchführungsverordnung des Luftfahrt-Bundesamtes zur Verordnung über Luftfahrtpersonal
Съдържание
- чл. 1 Geltungsbereich
- чл. 2 Gegenstand der Sprachprüfung; Bestehen der Sprachprüfung
- чл. 3 Nachweis von Sprachkenntnissen
- чл. 4 Erstprüfung
- чл. 5 Verlängerungsprüfung
- чл. 6 Sprachprüfer
- чл. 7 Prüfungsprotokoll
- чл. 8 Sprachvermerk nach Erstprüfung; Geltungsdauer
- чл. 9 Sprachvermerk nach Verlängerungsprüfung; Geltungsdauer
- чл. 10 Nachweis von Sprachkenntnissen der Stufe 6
- чл. 11 Nachweis der Erstsprache
- чл. 12 Nachweis eines sprachlichen Studiums
- чл. 13 Anerkennung von Stellen für die Abnahme von Sprachprüfungen
- чл. 14 Prüfstellenhandbuch einer Organisation; anerkannte Organisation
- чл. 15 Standardisierungsgespräch und Handbuch für Einzelprüfer
- чл. 16 Aufsicht über anerkannte Stellen für die Abnahme von Sprachprüfungen
- чл. 17 Pflichten der anerkannten Stelle im Rahmen der Aufsicht
- чл. 18 Standardisierung
- чл. 19 Beschwerde über das Ergebnis einer Sprachprüfung
- чл. 20 Inkrafttreten, Außerkrafttreten