DE · 3. DV LuftBO
Dritte Durchführungsverordnung zur Betriebsordnung für Luftfahrtgerät (Ausrüstung und Betrieb des Luftfahrtgerätes außerhalb von Luftfahrtunternehmen)
Contents
- Abschnitt 1 Allgemeine Vorschriften
- Art. 1 Geltungsbereich
- Unterabschnitt 1 Alle Luftfahrzeuge
- Art. 2 Ausrüstung für Flüge nach Instrumentenflugregeln
- Art. 3 Ausrüstung für Flüge nach Instrumentenflugregeln über den Nordatlantik
- Art. 4 Ausrüstung für Flüge in Lufträumen mit verringerter Höhenstaffelung
- Art. 5 Ausrüstung für Flüge nach Sichtflugregeln
- Art. 6 Ausrüstung für kontrollierte Flüge nach Sichtflugregeln
- Art. 7 Ausrüstung von Segelflugzeugen für Wolkenflüge
- Art. 8 Sonstige Ausrüstung
- Art. 9 Durchbruchstellen
- Art. 10 Navigations- und Sprechfunkausrüstung
- Art. 11 Sauerstoffversorgung
- Art. 12 Ausrüstung für Flüge über Land - Notausrüstung
- Unterabschnitt 2 Flugzeuge
- Art. 13 Ausrüstung für Flüge über Wasser - Wasserflugzeuge
- Art. 14 Ausrüstung für Flüge über Wasser - Landflugzeuge
- Art. 15 Ausrüstung für Flüge über Wasser - Alle Flugzeuge
- Art. 16 Notsender
- Art. 17 Tonaufzeichnungsanlage für das Cockpit
- Art. 18 Flugdatenschreiberanlage
- Art. 19 Bodenannäherungswarnanlage
- Art. 20 Machzahlanzeige
- Art. 21 Bordseitige Kollisionsschutzanlage
- Unterabschnitt 3 Hubschrauber
- Art. 22 Ausrüstung für Flüge über Wasser - Notschwimmeranlage
- Art. 23 Ausrüstung für Flüge über Wasser - Notausrüstung
- Art. 24 Ausrüstung für Flüge über Wasser - Notsender
- Art. 25 Ausrüstung für Flüge über Land - Notsender
- Art. 26 Tonaufzeichnungsanlage für das Cockpit
- Art. 27 Flugdatenschreiberanlage
- Unterabschnitt 4 Verfahrensvorschriften
- Art. 28 Ausnahmegenehmigungen
- Abschnitt 3 Flugbetrieb
- Art. 29 Herbeiführen simulierter Gefahrenzustände
- Art. 30 Schleppstarts
- Art. 31 Betriebsmindestbedingungen
- Art. 32 Ausweichflugplatz
- Art. 33 Betriebsstoffvorräte - Flugzeuge
- Art. 34 Betriebsstoffvorräte - Hubschrauber
- Abschnitt 4 Schlussvorschriften
- Art. 35 Inkrafttreten, Außerkrafttreten