DE · 3. DV LuftBO
Dritte Durchführungsverordnung zur Betriebsordnung für Luftfahrtgerät (Ausrüstung und Betrieb des Luftfahrtgerätes außerhalb von Luftfahrtunternehmen)
Съдържание
- Abschnitt 1 Allgemeine Vorschriften
- чл. 1 Geltungsbereich
- Unterabschnitt 1 Alle Luftfahrzeuge
- чл. 2 Ausrüstung für Flüge nach Instrumentenflugregeln
- чл. 3 Ausrüstung für Flüge nach Instrumentenflugregeln über den Nordatlantik
- чл. 4 Ausrüstung für Flüge in Lufträumen mit verringerter Höhenstaffelung
- чл. 5 Ausrüstung für Flüge nach Sichtflugregeln
- чл. 6 Ausrüstung für kontrollierte Flüge nach Sichtflugregeln
- чл. 7 Ausrüstung von Segelflugzeugen für Wolkenflüge
- чл. 8 Sonstige Ausrüstung
- чл. 9 Durchbruchstellen
- чл. 10 Navigations- und Sprechfunkausrüstung
- чл. 11 Sauerstoffversorgung
- чл. 12 Ausrüstung für Flüge über Land - Notausrüstung
- Unterabschnitt 2 Flugzeuge
- чл. 13 Ausrüstung für Flüge über Wasser - Wasserflugzeuge
- чл. 14 Ausrüstung für Flüge über Wasser - Landflugzeuge
- чл. 15 Ausrüstung für Flüge über Wasser - Alle Flugzeuge
- чл. 16 Notsender
- чл. 17 Tonaufzeichnungsanlage für das Cockpit
- чл. 18 Flugdatenschreiberanlage
- чл. 19 Bodenannäherungswarnanlage
- чл. 20 Machzahlanzeige
- чл. 21 Bordseitige Kollisionsschutzanlage
- Unterabschnitt 3 Hubschrauber
- чл. 22 Ausrüstung für Flüge über Wasser - Notschwimmeranlage
- чл. 23 Ausrüstung für Flüge über Wasser - Notausrüstung
- чл. 24 Ausrüstung für Flüge über Wasser - Notsender
- чл. 25 Ausrüstung für Flüge über Land - Notsender
- чл. 26 Tonaufzeichnungsanlage für das Cockpit
- чл. 27 Flugdatenschreiberanlage
- Unterabschnitt 4 Verfahrensvorschriften
- чл. 28 Ausnahmegenehmigungen
- Abschnitt 3 Flugbetrieb
- чл. 29 Herbeiführen simulierter Gefahrenzustände
- чл. 30 Schleppstarts
- чл. 31 Betriebsmindestbedingungen
- чл. 32 Ausweichflugplatz
- чл. 33 Betriebsstoffvorräte - Flugzeuge
- чл. 34 Betriebsstoffvorräte - Hubschrauber
- Abschnitt 4 Schlussvorschriften
- чл. 35 Inkrafttreten, Außerkrafttreten