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LNGV · Verordnung zu regulatorischen Rahmenbedingungen für LNG-Anlagen

LNGV Art. 20Kostenmindernde Erlöse und Erträge

Teil 3 Ermittlung von Entgelten und Kosten

In forceOfficial text

Sonstige Erlöse und Erträge müssen, soweit sie sachlich dem Anlagenbetrieb zuzurechnen und der Gewinn- und Verlustrechnung der LNG-Anlage zu entnehmen sind, von den Kosten abgezogen werden. Dies betrifft insbesondere: 1.

aktivierte Eigenleistungen,

2.

Zins- und Beteiligungserträge,

3.

Zuschüsse oder

4.

sonstige Erträge und Erlöse.