LNGV · Verordnung zu regulatorischen Rahmenbedingungen für LNG-Anlagen
LNGV ст. 20Kostenmindernde Erlöse und Erträge
Teil 3 Ermittlung von Entgelten und Kosten
Sonstige Erlöse und Erträge müssen, soweit sie sachlich dem Anlagenbetrieb zuzurechnen und der Gewinn- und Verlustrechnung der LNG-Anlage zu entnehmen sind, von den Kosten abgezogen werden. Dies betrifft insbesondere: 1.
aktivierte Eigenleistungen,
2.
Zins- und Beteiligungserträge,
3.
Zuschüsse oder
4.
sonstige Erträge und Erlöse.