DE · KVBG
Gesetz zur Reduzierung und zur Beendigung der Kohleverstromung
Contents
- Teil 1 Allgemeine Bestimmungen
- Art. 1 Anwendungsbereich
- Art. 2 Zweck und Ziele des Gesetzes
- Art. 3 Begriffsbestimmungen
- Teil 2 Zielniveau, Ausschreibungsvolumen und Umfang der gesetzlichen Reduzierung
- Art. 4 Zielniveau und Zieldaten
- Art. 5 Erreichen des Zielniveaus durch Ausschreibungen und die gesetzliche Reduzierung
- Art. 6 Ermittlung des Ausschreibungsvolumens und des Umfangs der gesetzlichen Reduzierung
- Art. 7 Ermittlung des Ausgangsniveaus durch die Bundesnetzagentur
- Art. 8 Beschleunigtes Verfahren zur Erfassung der Steinkohleanlagen
- Art. 9 Verbindliche Stilllegungsanzeige und verbindliche Kohleverfeuerungsverbotsanzeige
- Teil 3 Ausschreibungen zur Reduzierung der Steinkohleverstromung
- Art. 10 Gegenstand der Ausschreibungen, Gebotstermine
- Art. 11 Bekanntmachung der Ausschreibung
- Art. 12 Teilnahmeberechtigung
- Art. 13 Zuordnung zu Dampfsammelschienenblöcken für die Ausschreibungen
- Art. 14 Anforderungen an Gebote
- Art. 15 Rücknahme von Geboten
- Art. 16 Ausschluss von Bietern
- Art. 17 Ausschluss von Geboten
- Art. 18 Zuschlagsverfahren
- Art. 19 Höchstpreis
- Art. 20 Verfahren bei Unterzeichnung der Ausschreibung
- Art. 21 Zuschlagstermine, Erteilung der Zuschläge
- Art. 22 Unterrichtung der für den Vollzug des Bundes-Immissionsschutzgesetzes zuständigen Behörden
- Art. 23 Anspruch auf den Steinkohlezuschlag, Fälligkeit
- Art. 24 Öffentliche Bekanntmachung der Zuschläge
- Art. 25 Verhältnis der Steinkohleausschreibung zur Kapazitätsreserve
- Art. 26 Gewährleistung der Netzsicherheit bei der Ausschreibung
- Teil 4 Gesetzliche Reduzierung der Steinkohleverstromung
- Art. 27 Gesetzliche Reduzierung, Anordnungstermine
- Art. 28 Gesetzliche Reduktionsmenge
- Art. 29 Verfahren der Reihung durch die Bundesnetzagentur
- Art. 30 Zuordnung zu Dampfsammelschienenblöcken für die gesetzliche Reduzierung
- Art. 31 Investitionen in Steinkohleanlagen
- Art. 32 Aktualisierung der Reihung, Pflichten der Anlagenbetreiber
- Art. 33 Anordnungsverfahren
- Art. 34 Netzanalyse und Prüfung der Aussetzung der Anordnung der gesetzlichen Reduzierung
- Art. 35 Anordnung der gesetzlichen Reduzierung und deren Aussetzung
- Art. 36 Verhältnis der gesetzlichen Reduzierung zur Kapazitätsreserve
- Art. 37 Gewährleistung der Netzsicherheit bei der gesetzlichen Reduzierung
- Art. 38 Steinkohle-Kleinanlagen
- Art. 39 Härtefälle
- Teil 5 Reduzierung und Beendigung der Braunkohleverstromung
- Art. 40 Stilllegung von Braunkohleanlagen
- Art. 41 Wahlrechte im Stilllegungspfad
- Art. 42 Netzreserve
- Art. 43 Braunkohle-Kleinanlagen
- Art. 44 Entschädigung für die Stilllegung von Braunkohleanlagen
- Art. 45 Auszahlungsmodalitäten
- Art. 46 Ausschluss Kohleersatzbonus
- Art. 47 Überprüfung der vorzeitigen Stilllegung; Weiterbetrieb und Reserve
- Art. 48 Energiepolitische und energiewirtschaftliche Notwendigkeit des Tagebaus Garzweiler II
- Art. 49 Ermächtigung der Bundesregierung zum Abschluss eines öffentlich-rechtlichen Vertrags
- Art. 50 Zeitlich gestreckte Stilllegung
- Teil 6 Verbot der Kohleverfeuerung, Neubauverbot
- Art. 51 Verbot der Kohleverfeuerung
- Art. 52 Vermarktungsverbot
- Art. 53 Verbot der Errichtung und der Inbetriebnahme neuer Stein- und Braunkohleanlagen
- Teil 7 Überprüfungen
- Art. 54 Regelmäßige Überprüfungen der Maßnahme
- Art. 55 Überprüfung der Sicherheit, Zuverlässigkeit und Preisgünstigkeit des Elektrizitätsversorgungssystems; Zuschüsse für stromkostenintensive Unternehmen
- Art. 56 Überprüfung des Abschlussdatums
- Teil 8 Anpassungsgeld
- Art. 57 Anpassungsgeld für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer
- Teil 9 Förderprogramm zur treibhausgasneutralen Erzeugung und Nutzung von Wärme
- Art. 58 Förderprogramm zur treibhausgasneutralen Erzeugung und Nutzung von Wärme
- Teil 10 Sonstige Bestimmungen
- Art. 59 Bestehende Genehmigungen
- Art. 60 Verordnungsermächtigungen
- Art. 61 Aufgaben der Bundesnetzagentur
- Art. 62 Festlegungskompetenzen der Bundesnetzagentur
- Art. 63 Gebühren und Auslagen
- Art. 64 Rechtsschutz
- Art. 65 Bußgeldvorschriften
- Art. 66 Fristen und Termine
- Art. 67 Übergangsbestimmung