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KSVG · Gesetz über die Sozialversicherung der selbständigen Künstler und Publizisten

KSVG Art. 10b

Zweites Kapitel Beitragszuschuß der Künstlersozialkasse

In forceOfficial text

Der Bescheid über die Festsetzung des endgültigen Beitragszuschusses soll mit Wirkung für die Vergangenheit zu Ungunsten des Zuschussberechtigten zurückgenommen werden, wenn die Meldung nach § 10 Abs. 1 Satz 3 in wesentlicher Beziehung unrichtige Angaben enthält.