KSVG · Gesetz über die Sozialversicherung der selbständigen Künstler und Publizisten
KSVG ст. 10b
Zweites Kapitel Beitragszuschuß der Künstlersozialkasse
Der Bescheid über die Festsetzung des endgültigen Beitragszuschusses soll mit Wirkung für die Vergangenheit zu Ungunsten des Zuschussberechtigten zurückgenommen werden, wenn die Meldung nach § 10 Abs. 1 Satz 3 in wesentlicher Beziehung unrichtige Angaben enthält.