KSchG · Kündigungsschutzgesetz
KSchG Art. 8Wiederherstellung der früheren Arbeitsbedingungen
Erster Abschnitt Allgemeiner Kündigungsschutz
Stellt das Gericht im Falle des § 2 fest, daß die Änderung der Arbeitsbedingungen sozial ungerechtfertigt ist, so gilt die Änderungskündigung als von Anfang an rechtsunwirksam.