KSchG · Kündigungsschutzgesetz
KSchG Art. 25Kündigung in Arbeitskämpfen
Vierter Abschnitt Schlußbestimmungen
Die Vorschriften dieses Gesetzes finden keine Anwendung auf Kündigungen und Entlassungen, die lediglich als Maßnahmen in wirtschaftlichen Kämpfen zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern vorgenommen werden.